kostenpflichtige Telefonnummer einrichten Telekom

Wettbewerbszentrale wehrt sich mit Klage gegen kostenpflichtige Servicenummern

Wie kostenpflichtige Telefonnummer einrichten Telekom

Die Wettbewerbszentrale möchte gerichtlich klären lassen, wie teuer ein Anruf bei einer Servicenummer sein darf. Für die meisten Kunden ist es ein Ärgernis, eine kostenpflichtige Rufnummer anrufen zu müssen, um Fragen zu Rechnungen oder Verträgen klären zu lassen, Reklamationen in die Wege zu leiten oder Liefertermine auszumachen. Zu diesem Zeitpunkt wurde in aller Regel bereits für ein Produkt oder eine Dienstleistung bezahlt. Wieso also nochmals Geld ausgeben, nur um eine Servicenummer nutzen zu können? Um diese Frage abschließend zu klären, hat die Wettbewerbszentrale zwei Musterverfahren gegen namhafte Händler aus Stuttgart und Hamburg angestrebt.

Trotzdem kann man weiterhin eine kostenpflichtige Telefonnummer einrichten Telekom.

Vorwurf: Die Händler haben EU-Richtlinien nicht beachtet

Beide Händler haben spezielle 01805er-Rufnummern für ihre Kunden eingerichtet. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet hier 14 Cent/Minute. Bis zu 42 Cent/Minute fallen sogar für Anrufe aus dem Mobilfunknetz an. Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale zu viel für einen Service, der eigentlich selbstverständlich sein sollte. Als Grundlage ihrer Bemühungen gegen überhöhte Kosten für Servicenummern vorzugehen, nutzt die Wettbewerbszentrale dazu die seit Juni 2014 in der EU geltende VRRL (Verbraucherrechterichtlinie). Demnach ist es Händlern nur gestattet, Rufnummern anzubieten, deren Kosten die Kosten für eine nationale Standardverbindung zu Festnetz- oder Mobilfunk-Anschlüsse nicht überschreiten. Die Übertragung der Richtlinie in deutsches Recht erfolgte jedoch mehr als schwammig. Denn der Richtlinie gegenüber steht die generelle gesetzliche Erlaubnis, 01805er-Rufnummern anbieten zu dürfen. Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass durch die Rufnummer kein Gewinn erzielt wird.

Das Ergebnis der Verfahren bleibt abzuwarten

Die europäische Richtlinie gibt also vor, dass dem Kunden eine Belastung durch Mehrkosten erspart bleibt. Das deutsche Recht jedoch setzt lediglich voraus, dass eine teure Hotline zwar eingerichtet werden darf, mit dieser aber kein Gewinn erzielt werden soll. Wie die Richter letztlich entscheiden und welche Gesetzesgrundlage sie schwerer wiegen lassen, bleibt abzuwarten.

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