Vorsicht vor Abzock-Hotlines

Achtung Eltern – Vorsicht vor Abzock-Hotlines

 

Auch wenn Abzock-Hotlines Geld kosten, werden vor dem Gesetz nicht alle gleich behandelt. Per Gericht wurde nun jedoch eine Methode gestoppt: Eltern können nun nicht mehr für die Anrufe ihrer Kinder bei der Abzock-Hotline zur Kasse gebeten werden.

 

Teenager und Telefone – die Kostenfalle

 

Die meisten Eltern wissen, dass telefonierende Teenager hohe Kosten verursachen können. Für viele Eltern ist es aber nicht nur eine teure, sondern auch eine schwierige Beziehung. Früher war es verboten, die Freundin im Ausland oder bei der Zeitansage anzurufen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Später kamen mit dem Handy auch Abos für Klingeltöne und die Sorge vor weiteren Kosten dazu. Mittlerweile haben sich jedoch die Zeiten geändert und bei vielen dient das Handy auch als Zahlungsmittel, wodurch sich eine weitere – für Teenager oft nicht überschaubare Kostenfalle – ergibt.

 

Eltern kann jetzt jedoch eine Sorge genommen werden, denn sie haften nicht immer für ihre Kinder. Eltern müssen einem Urteil des Bundesgerichtshof nach nicht mehr für alle Kosten geradestehen, die ihre Kindern beim Telefonieren verursachen. Leider gilt dieser Richterspruch aber nicht für alle Fälle.

 

 Vorsicht vor Abzock-Hotlines

 

 

Entschieden wurde in einem speziellen Fall, der so oder in ähnlicher Form in vielen Haushalten mit Kindern und Teenagern vorkommen kann. Ein 13 Jahre alter Sohn hatte über eine kostenpflichtige 0900er-Nummer weitere Zusatzfunktionen für sein Computerspiel bestellt. Was seine Mutter danach zu sehen bekam, war eine Telefonrechnung mit entstandenen Extrakosten in Höhe von 1250 Euro.

 

13-Jähriger kauft via Telefonrechnung ein

 

Das Spiel, welches den 13-Jährigen begeisterte, war zu Beginn kostenlos. Je mehr Level er im Spiel schaffte, um so mehr Ausrüstungsgegenstände wurden im für seine Spielfigur angeboten. Diese waren nun aber nicht mehr umsonst, sondern kostenpflichtig. Der Junge entschied sich für die zusätzlichen Basics und hatte beim Bezahlen sogar die Wahl zwischen Kreditkarte oder dem Pay-by-Call-Verfahren, bei dem der Betrag über die kostenpflichtige Rufnummer schließlich via Telefonrechnung abgerechnet wird. Als Bezahlart wählte der Teenager das Pay-by-Call-Verfahren. Insgesamt waren es 21 verschiedene Telefonate über 900er-Nummern, bei denen der Junge für insgesamt 1250 Euro seine Spielfigur ausrüsten ließ. Im Vergleich zu anderen Instanzen hat der Bundesgerichtshof nun entschieden, dass die Mutter des Jungen für diese Kosten nicht aufkommen muss. Hilfreich ist dieses Urteil aber nicht nur für unwissende Eltern von Teenagern, sondern auch für alle anderen Verbraucher, deren Telefon ohne Zustimmung für solche Bestellungen genutzt wird.

 Vorsicht vor Abzock-Hotlines

 

 

Generell gilt das Urteil aber nicht für alle kostenpflichtigen Hotlines. Laut dem vorsitzenden Richter bezieht es sich nur auf solche Fälle, bei denen die Telefonrechnung als Zahlungsmittel dient. Wird der Telefonanschluss unwissentlich genutzt, um via Telefonrechnung etwas zu bezahlen, das mit einem Gespräch nichts zu tun hatte, kann man sich jedoch auf das Urteil berufen.

 

Telefonsexanrufe verursachen hohe Kosten

 

Hätte der Teenager jedoch eine 0900er-Nummer für Telefonsex gewählt, hätte seine Mutter für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen müssen. Denn anders als im genannten Urteil hat das Gespräch einen direkten Bezug zu den Kosten.

 

Trotzdem können sich zahlreiche Eltern über den Richterspruch freuen. Die Lust zu Spielen nimmt bei Teenagern immer mehr zu. Oft reicht das Zocken am PC nicht aus und es wird zusätzlich auch auf dem Smartphone oder dem Handy gespielt. Zu Beginn stehen die Spiele in den meisten Fällen kostenlos zur Verfügung. Wer seine Spielfigur jedoch aufrüsten oder sein Land ausbauen möchte, benötigt verschiedene Zusatzfunktionen. Um die virtuelle Welt mit diesen Basics komplett zu erobern, muss man aber meist zahlen.

 

Oft werden diese Zusatzangebote über den Appstore oder die Mobilfunkrechnung beglichen. Lastschrift, Überweisung oder die Zahlung via Kreditkarte sind auch häufig genutzte Zahlungsmittel. Eltern, die ihren Kindern das Spielen nicht verbieten möchten, aber nicht genügend Vertrauen haben, wenn es um das Finanzielle geht, können ihren Kindern sogenannte Guthaben-Karten schenken. Dabei legt der Käufer vor dem Kauf der Karte deren Wert fest, wodurch für das Spiel nur ein bestimmter Betrag – und eben nicht mehr – ausgegeben werden kann.

Veröffentlicht ins 09005
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