Hinterbliebene der Opfer des German Wings Flugs 4U9525 können sich bei Hotline über Unterstützungsleistungen informieren
Wer mit dem tragischen Absturz der German Wings Maschine 4U9525 einen Verwandten verloren hat, kann sich bezüglich möglicher Entschädigungsleistungen sowie zu möglichen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz bei einer speziell dafür eingerichteten Hotline informieren.
Eingerichtet wurde die Hotline vom LWL (Landschaftsverbands Westfalen-Lippe) mit dem Ziel, den Angehörigen der Opfer schnell und unbürokratisch zu den nötigen Informationen zu verhelfen.
Erreichbar ist die Hotline unter der folgenden Nummer:
Hotline Entschaedigung German Wings
Hotline – Amt für Soziales Entschädigungsrecht
0251-591-8181
Sie erreichen die Hotline immer werktags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Opfer und Angehörige haben nach bestimmten Vorfällen einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen. Diese sollen gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgleichen bzw. finanziell entschädigen. Wann jemand einen Anspruch auf welche Beträge hat, muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden. Eine erste Anlaufstelle für Informationen zum Anspruch auf Entschädigungen in Bezug auf den German Wings Absturz bietet daher die Hotline vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Der Verband ist auch per Mail unter der Adresse ser@lwl.org oder per Post unter der folgenden Anschrift erreichbar.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL- Amt für Soziales Entschädigungsrecht
48133 Münster
Die sogenannten sozialen Entschädigungsleistungen werden mit dem Ziel erbracht, den Betroffenen schnell finanzielle Hilfen zukommen zu lassen. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die notwendig sind, die Gesundheit der Opfer zu verbessern oder die Hinterbliebenen zu versorgen. Zu den Hinterbliebenen zählen in der Regel Kinder, Eltern sowie Ehe- und Lebenspartner.
Versicherungen bieten kaum Informationen zum Thema Germanwings und Auszahlung von Lebensversicherungen
Die traumatisierten Angehörigen des Germanwings Fluges 4U9525 werden von ihren Versicherern kaum informiert, was die Vorgehensweise zur Auszahlung von Lebensversicherungen angeht. Versicherte, die nach dem tragischen Flugzeugabsturz nach Informationen und Unterstützung bei ihren Versicherern suchten, mussten enttäuscht feststellen, dass es nur wenig bis gar keine Details auf den Webseiten gibt.
Hilfe und Information bei der Allianz Versicherung
Zwar bietet die Allianz immerhin eine Germanwings-Hotline unter der Nummer 0800-47 20 104 (aus dem Ausland unter der Nummer 0049 89 20700 2900 erreichbar), über die Suchfunktion ist diese aber nicht auf der Website der Allianz zu finden.
Immerhin über die Presseseite sowie auf Facebook finden sich Informationen zur Hotline für Betroffene des Flugzeugunglücks. Über die Hotline erteilt die Allianz zum Beispiel Auskünfte zu Verträgen der Unglücksopfer, die bei dem Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Absturzes versichert waren.
Ob Axa, Generali, Cosmos, Debeka, R+V oder Zurich – diese und weitere große Lebensversicherer informieren Betroffene nicht
Bei den anderen großen Versicherern gibt es zum diesem Thema gar keine Informationen, was absolut unverständlich ist. Zwar sind es pro Versicherung insgesamt nicht allzu viele Betroffene, was den Einsatz einer Hotline vielleicht nicht unbedingt notwendig macht, man könnte aber zumindest auf der Website ein paar detaillierte Informationen hinterlegen. Zum Beispiel, welche Unterlagen die Betroffene als Nachweis über den Tod des Angehörigen einreichen müssen, damit die Versicherung ausgezahlt werden kann.
In der Regel ist dafür der Totenschein notwendig, die Allianz ermöglicht allerdings den Nachweis in einem vereinfachten Verfahren: Ausreichend ist hier die Bestätigung der Fluggesellschaft German Wings über die Reiseteilnahme im entsprechenden Flugzeug. Die Informationen darüber könnten auch die anderen Lebensversicherer einfach auf der Website unterbringen.