Mindestlohn-Hotline ab dem 1.1.2015 in Betrieb
Im kommenden Jahr ist endlich in ganz Deutschland Schluss mit zu niedrigen Löhnen. Der Mindestlohn wird zum 1.1.2015 bundesweit gesetzlich vorgeschrieben, etwa 4 Millionen Beschäftigte profitieren davon. Durch den Mindestlohn sollen vor allem diejenigen entlastet werden, die ihr viel zu geringes Gehalt aufgrund von Dumpinglöhnen mit Sozialleistungen aufstocken mussten.
Arbeitgeber und Beschäftigte können sich nun über die Mindestlohn-Hotline ausführlich zum neuen Gesetz und den Details für die Praxis informieren. Die Hotline ist ein Angebot des Bundesarbeitsministeriums und informiert alle Interessenten über die Pflichten und Rechte, die mit der Einführung des neuen Gesetzes entstehen. Damit wurde endlich das Ziel nach etwa zehnjähriger Anstrengung der Gewerkschaften in die Tat umgesetzt.
Flächendeckend gilt ein Mindestlohn für jeden Arbeitnehmer von 8,50 Euro, was sowohl für die Beschäftigten als auch für Unternehmen Vorteile hat, die schon immer angemessene Löhne gezahlt haben. Der Konkurrenzdruck zu den Lohndumping-Unternehmen fällt damit weg und langfristig bleiben so auch Arbeitsplätze erhalten. Vor allen die SPD hatte sich für die Umsetzung des Mindestlohns eingesetzt, denn sie vertrat auch immer die Meinung, dass man von der Arbeit leben können muss und zusätzliche Sozialleistungen lediglich den zahlreichen Dumping-Unternehmen zugutekamen, die die Gesetzeslage natürlich zu zu ihren Gunsten ausgenutzt haben.
Ausnahmen in den verschiedenen Branchen gibt es nicht und auch alle diejenigen, die in einem Minijob-Verhältnis angestellt sind, haben einen Anspruch auf diesen Mindestlohn. Es gibt lediglich noch sehr wenige Übergangsregelungen für aktuell noch laufende Branchenmindestlohntarifverträge, mit diesen ist aber ab spätestens 2017 auch Schluss. Um die Umsetzung des Mindestlohns in den kommenden Jahren zu kontrollieren, werden in den nächsten Jahren zahlreiche neue Stellen bei Zoll geschaffen. Dieser ist dafür zuständig, dass der Mindestlohn auch korrekt ausgezahlt wird. Dafür ist es unerlässlich, dass die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern und Minijobbern exakt aufgezeichnet und kontrolliert werden.
Wer Fragen zum Mindestlohn hat, kann sich auf der Website www.der-mindestlohn-kommt.de ausführlich informieren. Die Hotline ist für Fragen und Meldungen über Verstöße gegen das Mindestlohngesetz unter der folgenden GeoNummer erreichbar.
Hotline Mindestlohn
030/60 28 00 28
Die Hotline ist immer in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 20 Uhr erreichbar. Anrufer bleiben zum eigenen Schutz anonym, wenn Verstöße gegen das Mindestlohngesetz gemeldet werden.