Künstlersozialkasse Kontakt

An die Künstlersozialkasse müssen sowohl Künstler als auch Unternehmen Abgaben zahlen, die Künstler beschäftigen. In der Regel sind die Künstler fast alle als Freie unterwegs. Damit auch diese Leute abgesichert sind, gibt es die Künstlersozialkasse. Wann man was in die Künstlersozialkasse einzahlen muss, kann man unter der Servicehotline

Künstlersozialkasse Kontakt

0 44 21 – 97 34 05 15 00

von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, in Erfahrung bringen.

Wann sind Unternehmen abgabepflichtig?

Unternehmen sind verpflichtet, Abgaben an die Künstlersozialkasse zu zahlen, wenn sie künstlerische Leistungen verwerten. Allerdings kommt es hier darauf auf, ob solche Leistungen von den Unternehmen gelegentlich oder dauerhaft in Anspruch genommen werden. Als gelegentlich gilt beispielsweise, wenn Unternehmen jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern durchführen. Doch wer zählt eigentlich alles zum Begriff des Künstlers? Laut dem Künstlersozialversicherungsgesetzt zählen dazu Menschen, die Musik darbieten, komponieren, lehren oder bildende Kunst schaffen, aber auch Journalisten, die sich publizistisch betätigen. Genauere Angaben kann man dem Gesetzestext entnehmen. Dann werden im Gesetz eine ganze Reihe von Künstlern aufgeführt, wo man im Vorfeld gar nicht wusste, dass diese zur Gruppe der Künstler zählen: Grafiker, Texter, Werbefotograf, Designer, Pressefotograf, Web-Designer, Schriftsteller, Alleinunterhalter, Journalisten, Clowns, Kabarettisten, Ballettlehrer, Choreographen, Musiklehrer. Diese Künstler arbeiten frei und müssen daher in die Künstlersozialkasse einzahlen. Treten diese bei Unternehmen auf, dann müssen auch die Unternehmen einen Beitrag in die Künstlersozialkasse zahlen. Von der Abgabepflicht ausgenommen sind dagegen Zahlungen an juristische Personen wie beispielsweise an eine GmbH. Dafür muss aber dann die GmbH für die von ihr vermittelten Künstler Abgaben zahlen. Als freier Künstler hat man kein leichtes Brot. Um richtig abgesichert zu sein, lohnt sich ein Anruf auf der Informationshotline der Künstlersozialkasse:

0 44 21 97 34 05 15 00

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